Bekämpfung
Für die Bekämpfung eines Schädlingsbefalls
steht einem Biobetrieb nur eine begrenzte Anzahl von Mitteln
und Verfahren zur Verfügung. Neben der Wirksamkeit müssen
diese gesetzeskonform sein. Außerdem sollten sie die
Verbrauchererwartung erfüllen und den Richtlinien der
Anbauverbände entsprechen.
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Eine Auswahl an Käferfallen
Quelle: BiP Biologische Beratung bei Insektenproblemen
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Durch eine sinnvolle Kombination der verfügbaren Maßnahmen
kann der Betrieb ein befriedigendes Bekämpfungsergebnis
erreichen. Die Bekämpfung eines akuten Schädlingsbefalls
gehört auf jeden Fall in die Hände einer Fachfirma.
Eigene Versuche, dem Befall Herr zu werden, verschlimmern in
der Regel die Lage und verursachen nicht zuletzt höhere
Kosten.
>Checkliste:
Auswahl Schädlingsbekämpfer
Stellt ein Betrieb sowohl Bio- als auch konventionelle Lebensmittel
her, sollte er in beiden Betriebszweigen ökologischen
Vorratsschutz betreiben. Nur so ist sichergestellt, dass in
den ökologisch erzeugten Lebensmitteln keine Rückstände
von konventionellen Schädlingsbekämpfungsmitteln
zu finden sind. Unbeabsichtigte Verunreinigungen können
dadurch von vornherein ausgeschlossen werden.
Eine Bekämpfung verursacht prinzipiell zusätzliche
Kosten, schon allein deshalb sollte die Vorbeugung oberste Priorität
haben. Ökonomisch betrachtet ist immer abzuwägen,
ob die zu entwesende Ware und deren Menge eine Entwesung "wert" ist.
Fakt ist, dass bei vielen natürlichen Bekämpfungsmethoden
viel Energie verbraucht wird. Außerdem ist der Verbleib
der Insekten im Vorratsgut - z.B. nach einer Wärme- oder
Kälteentwesung - zu beachten. Die toten Insekten müssen
nach der Bekämpfung vom Vorratsgut getrennt werden, was
ziemlich zeit- und damit kostenaufwändig ist. Die Verkehrsfähigkeit
bleibt aus hygienischen Gründen eingeschränkt.
Das Auftreten und der Umfang von Vorratschädlingen hängt von ihrer
Biologie, dem Nahrungsangebot, der Lagerungsdauer und einem günstigen Raumklima
ab.
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Der Vorratsschutz muss in Biobetrieben im Wesentlichen ohne chemisch-synthetisch
Bekämpfungsmittel auskommen. Nur in Fällen, in denen derzeit keine
alternative Bekämpfungsmöglichkeit zur Verfügung steht, sind
im begrenzten Umfang solche Mittel anwendbar. Aber auch bei deren Einsatz muss
eine Kontamination ausgeschlossen sein.
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Bei
der integrierten Schädlingsbekämpfung werden alle
zur Verfügung stehenden Methoden und Verfahren des Vorratsschutzes
so miteinander kombiniert, dass die eigentliche Bekämpfungsmaßnahme
die Ausnahme bleibt.
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Im
Vorratsschutz ist eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen. Öko-Lebensmittelhersteller
müssen darüber hinaus noch die privatrechtlichen Regelungen der
Verbände beachten.
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