Beim Einkauf der Rohware empfiehlt es sich, mit Rohstoffspezifikationen
und Lieferantenaudits zu arbeiten. Rohstoffspezifikationen
geben genaue Angaben
über die Qualität des jeweiligen Produktes. Dazu zählt neben
den typischen Qualitätseigenschaften auch, dass die Ware nicht mit chemisch-synthetischen
Pflanzen- und Lagerschutzmitteln behandelt sein darf. Bei Besuchen der Einkäufer
bei den Lieferanten, den sogenannten Lieferantenaudits, können bestimmte
Punkte zum Thema Vorratsschutz angesprochen und vertraglich vereinbart werden.
Beispiele für Vereinbarungen:
Die Ware darf nicht mit chemisch-synthetischen
Pflanzen- und Lagerschutzmitteln behandelt sein
Die Ware muss vor Lieferung druckentwest werden
Das Getreide ist vor der Auslieferung zu prallen
Die Lagerräume des Lieferanten müssen
entsprechend der Richtlinien des Ökolandbaus ausgestattet
und behandelt sein
Der Transport muss sachgemäß stattfinden
Bereits vor der Warenanlieferung sollten wichtige Dinge bezüglich Vorratsschutz mit dem Lieferanten schriftlich vereinbart werden.